Fachanwalt für Arbeitsrecht in Starnberg
Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht ist ein wesentlicher Teil unseres Rechtssystems, da es die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt.
Da im täglichen Leben fast jeder mit dem Arbeitsrecht in Berührung kommt, gibt es eigene Arbeitsgerichte, losgelöst von der normalen Zivilgerichtsbarkeit.
Das Arbeitsrecht ist in erster Linie Arbeitnehmerschutzrecht. Dies liegt aus Sicht der Gesetzgebung an der Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, da er meistens stärker auf sein Einkommen angewiesen ist und er sich im Betrieb den Vorgaben des Arbeitgebers unterordnen muss.
Arten des Arbeitsrechts
Neben dem sogenannten Individual-Arbeitsrecht, das die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, ist ein weiterer Bereich das Kollektiv-Arbeitsrecht. Hierbei werden betriebliche Interessenvertretungen wie Betriebsrat, Personalrat, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände einbezogen.
Ihr Fachanwalt in Starnberg für Arbeitsrecht
In unserer Starnberger Kanzlei steht Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Rechtsanwalt Thilo Lang zur Verfügung. Den Titel des Fachanwalts für Arbeitsrecht trägt Herr Lang seit 1998.
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht
Die Schwerpunkte unserer Kanzlei im Arbeitsrecht umfassen insbesondere:
- Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Fragen hinsichtlich Arbeitsentgelt, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Zeugnis, Arbeitszeit
Wichtig ist uns hierbei, dass wir sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tätig sind und insoweit beide Blickwinkel im Auge behalten.
Bitte beachten Sie, dass im Arbeitsrecht häufig sehr kurze Fristen von wenigen Wochen oder gar Tagen eingehalten werden müssen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden. Soweit daher Beratungsbedarf besteht, empfehlen wir Ihnen, so schnell wie möglich den Kontakt mit unserer Kanzlei herzustellen.