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Architektenrecht

Tätigkeitsschwerpunkt Bau- und Architektenrecht in Starnberg

Das Architektenrecht wird traditionell als ein Teilgebiet des privaten Baurechts behandelt. Die Fachanwaltsbezeichnung von Herrn Dr. Gehlert, der in unserer Starnberger Rechtsanwaltskanzlei alle Mandate zum Architektenrecht bearbeitet, lautet deshalb Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Einige rechtliche Besonderheiten und vor allem das Spannungsfeld zwischen Architekten, Bauherren und den ausführenden Bauunternehmen rechtfertigten es, dieses Rechtsgebiet als ein eigenständiges zu behandeln. Dem hat seit dem 01.01.2018 auch der Gesetzgeber Rechnung getragen, indem er in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) einen eigenen Untertitel „Architektenvertrag und Ingenieurvertrag“ (§ 650 p ff.) aufgenommen hat.

In der Baupraxis hat man es als Auftraggeber mit zwei Hauptgruppen von Architektenleistungen zu tun:

  • Planungsleistungen, d.h. die Ermittlung der Wünsche eines Auftraggebers und deren Umsetzung in genehmigungsfähige und sowohl technisch als auch finanziell realisierbare Planungen
  • praktische Umsetzung der Planungen, d.h. die Unterstützung von Bauherren bei der Ausschreibung und Auswahl der bauausführenden Firmen und das Koordinieren und Überwachen der Bauausführung für einen Bauherren.

Häufig ist es dabei in der Praxis so, dass der planende Architekt nicht identisch ist mit dem, der sich später um die Umsetzung dieser Planungen kümmert. Die Anforderungen beider Tätigkeitsfelder sind unterschiedlich wie auch die Haftungsfragen. Eine weitere Besonderheit im Architektenrecht sind die für das normale gesetzliche Vertragsrecht untypischen Einschränkungen der Vertragsfreiheit der Vertragsparteien bei der Vereinbarung des Architektenhonorars. Diese ergeben sich aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Ihr Rechtsanwalt für Architektenrecht in Starnberg 

In unserer Starnberger Rechtsanwaltskanzlei berät und vertritt Herr Dr. Andreas Gehlert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Ihre Rechte als Architekt, als privater Bauherr oder als Baufirma außergerichtlich, in Schlichtungsverfahren und auch gerichtlich. Herr Dr. Gehlert ist bereits seit 1994 in der Kanzlei tätig, seit 1997 auch als Partner. Bereits drei Jahre später trat er der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Seit 2006 trägt Herr Dr. Gehlert den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Weitere Informationen zu Dr. Andreas Gehlerts Vita erhalten Sie bei unseren Anwälten

Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Architektenrecht sind dabei:

  • die Gestaltung von Architektenverträgen
  • das Durchsetzen von berechtigten Architektenhonoraransprüchen
  • die Verteidigung von Auftraggebern gegen unberechtigte Honorarforderungen
  • das Durchsetzen von Mängelrechten gegen Architekten wegen mangelhafter Planungen oder einer mangelhaften Bauüberwachung
  • das Durchsetzen von Ausgleichsansprüchen zwischen bauüberwachenden Architekten und bauausführenden Unternehmen.

Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, dann vereinbaren Sie bitte am besten gleich telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch in unserer Anwaltskanzlei.

Wenn Sie dabei als Verbraucher zu uns kommen, also nicht als Unternehmer, dann berechnen wir Ihnen für eine ca. einstündige Erstberatung maximal 190,-- € zzgl. MwSt.