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Fachanwalt für Baurecht in Starnberg

Rechte und Pflichten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern,

Unter diesem Sammelbegriff fasst man das private und das öffentliche Baurecht zusammen.

Das private Baurecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern, die regelmäßig über einen Bauvertrag oder aber über einen Werkvertrag miteinander verbunden sind. Dem Umstand, dass Bauverträge und Werkverträge zwar vieles gemeinsam haben, aber es auch signifikante Unterschiede gibt, hat der Gesetzgeber seit dem 01.01.2018 Rechnung getragen durch die Einführung eines eigenen Bauvertragsrechts (§ 650 a ff. BGB). Privatleute werden dabei besonders geschützt durch die neuen Regelungen zum Verbraucherbauvertrag (§ 650 i ff. BGB). Wir vertreten Bauherrn, Bauunternehmen, Handwerker und Bauträger, aber auch Käufer, bei deren Immobilien später Baumängel auftraten.

Mandate im Baurecht

Klassische Fälle des privaten Baurechts sind z.B.

  • Gestaltung von Bauverträgen und Werkverträgen
  • Durchsetzen von Mängelrechten gegen einen Auftragnehmer oder Bauträger
  • Durchsetzen von Werklohnforderungen

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schützt das Eigentum eines jeden Bürgers. Dies ist so auch von den Behörden zu respektieren, sofern es keine gültigen Vorschriften gibt, die den Behörden das Recht geben, einem Bürger Vorschriften zu machen, wie er sein Eigentum nutzen darf und diese dann auch durchzusetzen. Das und die gerichtliche Überprüfung von Bebauungsplänen oder Bescheiden der Baubehörden ist der Kern des öffentlichen Baurechts.

In der Anwaltspraxis geht es dabei letztlich meistens um die Frage, ob

  • und in welchem Umfang bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden dürfen
  • Bebauungspläne rechtmäßig sind
  • Verwaltungsakte von Baubehörden rechtmäßig sind

Ihr Rechtsanwalt für Baurecht in Starnberg 

Das gesamte Baurecht wird in unserer Rechtsanwaltskanzlei von Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Gehlert bearbeitet. Dr. Andreas Gehlert ist Fachanwalt für Baurecht und seit 2000 Mitglied der ARGE Baurecht, Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein. Herr Dr. Gehlert ist seit 1994 Mitarbeiter der Kanzlei, seit 1997 zudem als Kanzleipartner und seit 2006 Fachanwalt für Bau- und Architekten. Bei unseren Anwälten erfahren Sie noch mehr zu Herrn Dr. Gehlert. 

Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, dann vereinbaren Sie bitte am besten gleich telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch in unserer Anwaltskanzlei.

Wenn Sie dabei als Verbraucher zu uns kommen, also nicht als Unternehmer, dann berechnen wir Ihnen für eine ca. einstündige Erstberatung maximal 190,-- € zzgl. MwSt.