Menü

Betreuungsrecht und Vorsorge

Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und Vorsorge in Starnberg

Gerichtliche Verfahren im Rahmen des Betreuungsrechts

In unserer Anwaltskanzlei unterstützen wir Sie in Fragen des Betreuungsrechts sowie bei der Gestaltung und Abfassung von General- bzw. Vorsorgevollmachten.

Das Betreuungsrecht ist Teil des Familienrechts und stellt eine besondere Form der Rechtsfürsorge durch den Staat dar. Es ist das Ziel der Betreuung, volljährigen Menschen, die durch Krankheit oder Alter ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln können, dort zu unterstützen, wo Bedarf besteht. Im Rahmen des Betreuungsrechts erhalten Betroffene Hilfe von einem Betreuer, welcher der Aufsicht des Amtsgerichts unterliegt. Zur Vermeidung einer gerichtlich angeordneten Betreuung kommt eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht in Betracht, mit der eine Person des Vertrauens die Rolle des gesetzlichen Betreuers übernehmen kann.

In unserer Kanzlei unterstützen wir Sie dabei unter anderem auf folgende Weise:

  • Beratung von Betroffenen und Angehörigen zu Fragen des Betreuungsrechts sowie zu Vor- und Nachteilen der rechtlichen Betreuung gegenüber selbstbestimmter Vorsorge
  • Übernahme von Berufsbetreuungen und Tätigkeit als Vorsorgebevollmächtigter
  • Unterstützung bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und auf Wunsch Einsetzung eines unserer Rechtsanwälte als Bevollmächtigter
  • Überprüfung bestehender Vollmachten auf ihre Wirksamkeit und Aktualität
  • Beratung und Erstellung von Patientenverfügungen
  • Begleitung bei gerichtlichen Verfahren im Rahmen des Betreuungsrechts

In unserer Anwaltskanzlei in Starnberg steht Ihnen in diesem Bereich unsere Fachanwältin für Familienrecht Dr. Simone Krieter zur Verfügung. Sie ist selbst als Berufsbetreuerin tätig.

Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, dann vereinbaren Sie bitte am besten gleich telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch in unserer Anwaltskanzlei.

Wenn Sie dabei als Verbraucher zu uns kommen, also nicht als Unternehmer, dann berechnen wir Ihnen für eine ca. einstündige Erstberatung maximal 190,-- € zzgl. MwSt.