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Tätigkeitsschwerpunkt Fachanwalt für Erbrecht in Starnberg

Testamente richtig gestalten

Das Erbrecht behandelt jene Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem Ableben eines Menschen auftreten.

Dabei geht es auch, aber nicht nur um den Übergang und die Verteilung des Vermögens des Erblassers. Diese Fragen kann und sollte man als künftiger Erblasser bereits beizeiten durch eine letztwillige Verfügung, also z.B. durch ein Testament, konkret und nach den eigenen Wünschen gestalten. Damit der Letzte Wille aber tatsächlich richtig und auch in rechtlich zulässiger Weise umgesetzt wird, empfiehlt sich hier eine eingehende rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt. Mit einem klar formulierten Testament lassen sich später unter anderem Auslegungsstreitigkeiten unter den Miterben vermeiden. Oft tritt ein Erbfall ein, ohne dass es einen Letzten Willen gibt. In diesen Fällen richtet sich die Erbfolge nach dem gesetzlichen Erbrecht. Das kann, muss aber eben nicht mit dem übereinstimmen, was sich der Erblasser für den Fall seines Todes gewünscht hätte.

Aber auch als Erbe sollte man sich darüber im Klaren sein, welche Folgen eine Erbenstellung mit sich bringen kann. Denn man erbt nicht nur das Vermögen eines Verstorbenen, sondern auch dessen Schulden. Als Erbe hat man neben weiteren Pflichten, wie z.B. ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und evtl. Erbschaftssteuern zu bezahlen, evtl. auch Pflichtteilsansprüche, Pflichtteilsergänzungsansprüche und Vermächtnisse zu erfüllen.

Typische Rechtsangelegenheiten aus dem Bereich des Erbrechts, die in unserer Kanzlei bearbeitet werden, sind

  • das Gestalten von Testamenten
  • das Gestalten lebzeitiger Übertragungen von Immobilien und anderer Vermögenswerte an Verwandte unter besonderer Berücksichtigung der steuerlichen Bezüge
  • die Beratung zur Annahme oder zum Ausschlagen von Erbschaften
  • das Geltendmachen von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen gegen Erben
  • das Geltendmachen von Vermächtnissen
  • Testamentsvollstreckung

Mit Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Georg-Michael Zach und Rechtsanwalt Dr. Andreas Gehlert haben wir in unserer Rechtsanwaltskanzlei für dieses Rechtsgebiet zwei kompetente und erfahrene Rechtsanwälte.

Dr. Zach ist seit vielen Jahren als Testamentsvollstrecker sowie als Nachlassverwalter und Nachlasspfleger für das Amtsgericht Starnberg tätig. Dr. Andreas Gehlert beschäftigt sich bereits seit mehr als 14 Jahren intensiv mit erbrechtlichen Gestaltungsfragen. Er ist seit 2004 Mitglied der ARGE Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein, hat 2014 erfolgreich die Prüfungen zum Fachanwalt für Erbrecht absolviert und ist zertifizierter Testamentsvollstrecker.

Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, dann vereinbaren Sie bitte am besten gleich telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch in unserer Anwaltskanzlei.

Wenn Sie dabei als Verbraucher zu uns kommen, also nicht als Unternehmer, dann berechnen wir Ihnen für eine ca. einstündige Erstberatung maximal 190,-- € zzgl. MwSt.