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Fachanwalt für Familienrecht in Starnberg 

Rechtsverhältnisse innerhalb von Familien

Das Familienrecht ist ein wichtiger Teil des Zivilrechts und regelt die Rechtsverhältnisse innerhalb von Familien, die durch Verwandtschaft, Ehe oder Lebenspartnerschaft entstanden sind.

Es setzt sich aus verschiedenen Rechtsgebieten zusammen, wie z.B. dem Eherecht, Ehescheidungsrecht, Kindschaftsrecht, Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhaltsrecht.

Bei Rechtsfällen und insbesondere Konflikten, die das Familienrecht betreffen, ist es in erster Linie das Ziel unserer Kanzlei, zu schlichten und zu einvernehmlichen Lösungen zu gelangen, insbesondere dann, wenn minderjährige Kinder betroffen sind.

Erfahrungsgemäß können bereits in einem Beratungsgespräch viele Konflikte interessenwahrend gelöst werden, so dass der Gang zum Gericht nicht notwendig ist. Sollte dieser Schritt unumgänglich sein, vertreten wir Sie selbstverständlich mit aller gebotenen Entschlossenheit.

Klassische Fälle, in denen das Familienrecht zur Anwendung kommt, betreffen:

  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Scheidung und Versorgungsausgleich
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt, sowie Elternunterhalt und Unterhalt nichtehelicher Elternteile
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung

Diese Themen entsprechen auch den Schwerpunkten unserer Kanzlei im Bereich des Familienrechts.

Die Beratung und Vertretung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Familienrecht durch unsere Kanzlei in Starnberg ist nicht nur ratsam bei Scheidung, Trennung und wenn ein konkreter Streitfall vorliegt. Auch schon vor einer geplanten Eheschließung, bei Fragen bezüglich des Umgangs- und Sorgerechts gemeinsamer Kinder oder bei der Überprüfung bereits bestehender Vereinbarungen oder gerichtlicher Beschlüsse, z.B. im Unterhaltsrecht, kann ein Fachanwalt für Familienrecht Sie kompetent beraten, vertreten und ggf. sogar vermitteln.

In unserer Anwaltskanzlei in Starnberg steht Ihnen unsere Fachanwältin für Familienrecht Dr. Simone Krieter zur Verfügung.

Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, dann vereinbaren Sie bitte am besten gleich telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch in unserer Anwaltskanzlei.

Wenn Sie dabei als Verbraucher zu uns kommen, also nicht als Unternehmer, dann berechnen wir Ihnen für eine ca. einstündige Erstberatung maximal 190,-- € zzgl. MwSt.