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Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht in Starnberg

Rechte von Personenvereinigungen und juristischen Personen

Das Gesellschaftsrecht widmet sich dem Recht von Personenvereinigungen und juristischen Personen insbesondere des BGB, HGB, GmbHG und AktG und stellt eine komplexe Rechtsmaterie dar.

Häufige Rechtsfälle und -fragen betreffen:

  • Gründung von Gesellschaften
  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern
  • Haftung von Geschäftsführern und Vorständen
  • Umstrukturierung von Gesellschaften bzw. Wechsel der Gesellschaftsform
  • Organisation von Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen
  • Planung und Durchführung von Unternehmenskäufen

Oft lassen sich gesellschaftsrechtliche Fragestellungen nicht singulär betrachten, sondern haben enge Bezüge z.B. zum Arbeitsrecht und zum Steuerrecht.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beraten und unterstützen Sie insbesondere bei:

  • der Gründung eines Unternehmens bzw. einer Gesellschaft
  • der Prüfung und ggf. Änderung von Gesellschaftsverträgen
  • der Umstrukturierung eines Unternehmens
  • der Haftung von Geschäftsführern und Vorständen
  • der Konfliktlösung zwischen Gesellschaftern
  • der Auseinandersetzung einer Gesellschaft

Wir beraten insbesondere Gründer, Unternehmer, Gesellschafter sowie Vorstände und Geschäftsführer sowohl bei der Gesellschaftsgründung als auch bei der Durchführung und Abwicklung einer Gesellschaft.

Bei steuerlichen Fragen, Buchhaltung, Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen bieten wir die Unterstützung durch unsere langjährige und enge Kooperation mit der in unserem Hause ansässigen Starnberger See Steuerberatungsgesellschaft mbH und Co. KG.

Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, dann vereinbaren Sie bitte am besten gleich telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch in unserer Anwaltskanzlei.

Wenn Sie dabei als Verbraucher zu uns kommen, also nicht als Unternehmer, dann berechnen wir Ihnen für eine ca. einstündige Erstberatung maximal 190,-- € zzgl. MwSt.