Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht in Starnberg
Rechte von Personenvereinigungen und juristischen Personen
Das Gesellschaftsrecht widmet sich dem Recht von Personenvereinigungen und juristischen Personen insbesondere des BGB, HGB, GmbHG und AktG und stellt eine komplexe Rechtsmaterie dar.
Häufige Rechtsfälle und -fragen betreffen:
- Gründung von Gesellschaften
- Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern
- Haftung von Geschäftsführern und Vorständen
- Umstrukturierung von Gesellschaften bzw. Wechsel der Gesellschaftsform
- Organisation von Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen
- Planung und Durchführung von Unternehmenskäufen
Oft lassen sich gesellschaftsrechtliche Fragestellungen nicht singulär betrachten, sondern haben enge Bezüge z.B. zum Arbeitsrecht und zum Steuerrecht.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beraten und unterstützen Sie insbesondere bei:
- der Gründung eines Unternehmens bzw. einer Gesellschaft
- der Prüfung und ggf. Änderung von Gesellschaftsverträgen
- der Umstrukturierung eines Unternehmens
- der Haftung von Geschäftsführern und Vorständen
- der Konfliktlösung zwischen Gesellschaftern
- der Auseinandersetzung einer Gesellschaft
Wir beraten insbesondere Gründer, Unternehmer, Gesellschafter sowie Vorstände und Geschäftsführer sowohl bei der Gesellschaftsgründung als auch bei der Durchführung und Abwicklung einer Gesellschaft.
Bei steuerlichen Fragen, Buchhaltung, Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen bieten wir die Unterstützung durch unsere langjährige und enge Kooperation mit der in unserem Hause ansässigen Starnberger See Steuerberatungsgesellschaft mbH und Co. KG.