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Immobilien- und Grundstücksrecht

Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht in Starnberg

Gestaltung und Prüfung von Verträgen zum Kauf und Verkauf

Das Immobilienrecht und das Grundstücksrecht beschäftigen sich mit Gestaltungsfragen sowie mit den rechtlichen Problemen rund um den Kauf, Verkauf und die Nutzung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bereits aufgrund der aktuellen Grundstückpreise im Fünfseenland und im Großraum München geht es regelmäßig um erhebliche und meist langfristige Investitionen. Schon deshalb empfiehlt sich regelmäßig eine rechtliche Prüfung, bevor man einen Vertrag unterzeichnet.

Zum Grundstücksrecht gehören aber auch Streitigkeiten unter Grundstücksnachbarn über Grenzgestaltungen, Grenzbepflanzungen und Grenzverletzungen. Gerade diese scheinbar kleinen Streitigkeiten sind für die Betroffenen oft emotional belastender als Streitigkeiten „um's Geld“ und können einem schnell die Freude an der schönen eigenen Immobilie verleiden. Unser vorrangiges Ziel bei Nachbarschaftstreitigkeiten ist es deshalb, für unsere Mandanten möglichst schnell eine außergerichtliche Konfliktlösung herbeizuführen.

Die Schwerpunkte unserer Mandate aus dem Bereich des Immobilien- und Grundstücksrechts betreffen

  • die Gestaltung und Prüfung von Verträgen über den Kauf und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie über Eigentumswohnungen
  • die Durchsetzung Ihrer Rechte bei Sachmängeln oder Rechtsmängeln
  • die Klärung von Streitigkeiten über die Inhalte von Grunddienstbarkeiten wie z.B. Geh- und Fahrtrechten und den damit zusammenhängenden Rechtsfragen
  • die Gestaltung und Prüfung von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken.

Mandate aus den Bereichen des Immobilien- und Grundstücksrechts werden in unserer Kanzlei als Tätigkeitsschwerpunkt bearbeitet von Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Gehlert, Fachanwalt für Baurecht. Dieser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, dann vereinbaren Sie bitte am besten gleich telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch in unserer Anwaltskanzlei.

Wenn Sie dabei als Verbraucher zu uns kommen, also nicht als Unternehmer, dann berechnen wir Ihnen für eine ca. einstündige Erstberatung maximal 190,-- € zzgl. MwSt.