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Tätigkeitsschwerpunkt Kaufrecht in Starnberg

Gestaltung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Kaufverträgen

Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist in unserem Alltag so präsent wie das Kaufrecht. Es umfasst neben Ihren täglichen Einkäufen, bei denen regelmäßig keine schriftlichen Verträge abgeschlossen werden, auch den Kauf und Verkauf hochwertiger Güter, wie beispielsweise Ihres PKW oder Ihrer Immobilie.

Das Grundprinzip ist bei einem Kaufvertrag einfach: Der Verkäufer verpflichtet sich, die Kaufsache an den Käufer zu übereignen. Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug dazu, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu bezahlen. Die rechtlichen Probleme beginnen, wenn eine der Vertragsparteien ihre Pflichten gar nicht oder aber nicht so erfüllt, wie es der Vertragspartner erwartet hat oder aber, wenn sich z.B. später herausstellt, dass die Kaufsache einen Mangel hat.

Zwar findet man im Gesetz Vorschriften, die die verschiedenen Problemfälle und insbesondere auch die Mängelrechte des Käufers und deren Voraussetzungen regeln. Allerdings gelten diese Gesetze regelmäßig nur dann, wenn die Vertragsparteien dazu keine abweichenden Regelungen in ihrem Kaufvertrag geregelt haben; und dazu gehören oft auch Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Gehlert klärt für Sie in unserer Starnberger Rechtsanwaltskanzlei Ihre Rechtspositionen, berät Sie über Ihre Rechte und setzt diese außergerichtlich und bei Bedarf auch gerichtlich für Sie durch.

Wir unterstützen Sie als Privatperson oder als Unternehmen insbesondere bei

  • der Gestaltung von Kaufverträgen
  • der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Kaufpreiszahlung und der Verteidigung gegen unberechtigte Mängelrechte
  • der Klärung und Durchsetzung Ihrer Mängelrechte wie z.B. Nacherfüllung, Kaufpreisminderung, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz
  • der Durchsetzung Ihrer Garantieansprüche gegenüber einem Hersteller

Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, dann vereinbaren Sie bitte am besten gleich telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch in unserer Anwaltskanzlei.

Wenn Sie dabei als Verbraucher zu uns kommen, also nicht als Unternehmer, dann berechnen wir Ihnen für eine ca. einstündige Erstberatung maximal 190,-- € zzgl. MwSt.