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Mietrecht

Mietrecht in Starnberg

Regelt die Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter

Das Mietrecht regelt umfassend die Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter. Im Wesentlichen geht es hierbei um die Überlassung von Räumen zum Wohnen oder für gewerbliche Zwecke.

Aufgrund der Vielzahl von Mietverhältnissen und den damit einhergehenden Problemen ist hier eine fachkundige Beratung und Vertretung hilfreich.

 

Oftmals entsteht Streit zwischen den Parteien über

  • die Berechtigung von Kündigungen, sei es wegen Eigenbedarf, Zahlungsverzug oder Störungen des Hausfriedens
  • aufgetretene Mängel und deren Rechtsfolgen wie Minderung oder Schadensersatz
  • die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen
  • die Rückzahlung der Kaution
  • Mieterhöhungen
  • Nebenkostenabrechnungen

Sowohl für den Vermieter als auch den Mieter ist bei der Gestaltung von Mietverhältnissen eine vorsorgliche Beratung angeraten, sowohl im Wohnraum- als auch im Gewerberaummietrecht.

Wir achten darauf, dass wir gleichermaßen Vermietern und Mietern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche behilflich sind.

Sollten sich Probleme zwischen Vermietern und Mietern abzeichnen, ist eine umgehende Einschaltung eines fachkundigen Rechtsanwaltes anzuraten.

Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, dann vereinbaren Sie bitte am besten gleich telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch in unserer Anwaltskanzlei.

Wenn Sie dabei als Verbraucher zu uns kommen, also nicht als Unternehmer, dann berechnen wir Ihnen für eine ca. einstündige Erstberatung maximal 190,-- € zzgl. MwSt.