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Tätigkeitsschwerpunkt Steuerrecht in Starnberg

Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten

Das Steuerrecht ist in Deutschland sehr komplex und erscheint für viele Menschen nur schwer verständlich. Dabei berührt es nahezu alle Lebensbereiche, unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Selbständiger, Beamter, Anleger oder Erbe sind. Das Steuerrecht regelt die Erhebung und Festsetzung von Steuern auf Grundlage der Abgabenordnung (AO) und zahlreicher Steuereinzelgesetze. Dazu gehören das Einkommensteuergesetz (EStG), das Gewerbesteuergesetz (GewStG) und Körperschaftsteuergesetz (KStG) sowie das Erb - und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) und das Umsatzsteuergesetz (UStG).

Somit spielt das Steuerrecht in den meisten Bereichen des privaten und geschäftlichen Lebens eine bedeutende Rolle, die auch in andere Rechtsbereiche, beispielsweise das Familienrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht, hineinwirkt.

Um Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten zu unterstützen, aber auch Ihre Rechte bestmöglich zu wahren, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Georg-Michael Zach mit seiner Expertise als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater zur Verfügung.

Durch die langjährige und enge Kooperation unserer Anwaltskanzlei mit der in unserem Hause ansässigen Starnberger See Steuerberatungsgesellschaft mbH und Co. KG ist eine schnelle, effektive und unkomplizierte Bearbeitung fachübergreifender Mandate möglich. So werden Sie nicht nur in wirtschaftlichen und rechtlichen Belangen umfassend beraten, Ihre Interessen werden sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durchgesetzt.

Zu unseren Schwerpunkten gehören:

  • Steuerberatung, auch im Hinblick auf Unternehmensgründungen
  • Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer
  • Steuerstrafrecht

Bitte erkundigen Sie sich bei unseren Mitarbeitern, welche relevanten Unterlagen Sie für Ihr erstes Beratungsgespräch benötigen.

Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, dann vereinbaren Sie bitte am besten gleich telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch in unserer Anwaltskanzlei.

Wenn Sie dabei als Verbraucher zu uns kommen, also nicht als Unternehmer, dann berechnen wir Ihnen für eine ca. einstündige Erstberatung maximal 190,-- € zzgl. MwSt.