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Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht in Starnberg

Allgemeines Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Jugendstrafrecht

Im deutschen Strafgesetzbuch finden Sie eine Zusammenstellung einer Vielzahl von Delikten, deren Begehung in der Bundesrepublik Deutschland eine Bestrafung nach sich zieht. Eine Strafe und deren Höhe richten sich dabei immer individuell nach der Schuld des Täters. Dem gerichtlichen Strafverfahren vorgeschaltet ist das sog. Ermittlungsverfahren. Dies leitet die zuständige Staatsanwaltschaft mit Unterstützung der Polizei bzw. – in Steuerstrafverfahren - der Bußgeld- und Strafsachenstelle.

Wenn Sie also

  • von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeld- und Strafsachenstelle beschuldigt werden - ob zu Recht oder zu Unrecht - eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen zu haben,
  • vom Gericht einen Strafbefehl erhalten haben, den Sie für ungerecht halten und deshalb so nicht akzeptieren wollen,
  • oder aber bereits vom Gericht eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zugestellt bekommen haben, mit der Aufforderung, sich dazu zu äußern,

empfehlen wir Ihnen, sich umgehend mit unseren Rechtsanwälten für Strafrecht in Verbindung zu setzen, also noch bevor Sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden, beispielsweise der Polizei, zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen äußern.

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist regelmäßig auch dann sinnvoll, wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben. Ihr Rechtsanwalt hat einen Rechtsanspruch auf Einsicht in die Ermittlungsakte nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Er bekommt damit im Gegensatz zu Ihnen einen vollständigen Einblick in das Ermittlungsergebnis und kann danach gemeinsam mit Ihnen auf dieser Grundlage die beste Verteidigungsstrategie erarbeiten. Das kann, muss aber nicht immer das Bestreiten der Tat sein. Es kann auch darauf hinauslaufen, Ihre individuelle Schuld zu reduzieren, um so für Sie eine mildere Strafe zu erreichen.

Die strafrechtlichen Mandate werden als Tätigkeitsschwerpunkt in unserer Kanzlei bearbeitet von Dr. Andreas Gehlert

Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Gehlert wird im Übrigen vom Amtsgericht Starnberg seit Jahren regelmäßig zum Pflichtverteidiger bestellt.

Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, dann vereinbaren Sie bitte am besten gleich telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch in unserer Anwaltskanzlei.

Wenn Sie dabei als Verbraucher zu uns kommen, also nicht als Unternehmer, dann berechnen wir Ihnen für eine ca. einstündige Erstberatung maximal 190,-- € zzgl. MwSt.