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Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung in Starnberg

Umsetzung des Letzten Willens eines Erblassers durch zertifizierte Testamentsvollstrecker

Die Testamentsvollstreckung bezeichnet die Umsetzung des Letzten Willens eines Erblassers durch eine von ihm bestimmte Person.

Als wichtiges Instrument der erbrechtlichen Gestaltung kommt der Testamentsvollstreckung in der Praxis eine zunehmende Bedeutung zu. Infolge stetig sich vergrößernder Nachlässe und damit einhergehender Regelungsprobleme und Konfliktpotenzial besteht zunehmend Bedarf nach einem neutralen Testamentsvollstrecker, der mit Sachkunde und Erfahrung sofort handlungsfähig ist und eine reibungslose und zeitnahe Verteilung des Nachlasses gemäß den Anordnungen des Erblassers gewährleistet.

Als unparteiischer und fremdnütziger Sachwalter ist der Testamentsvollstrecker quasi Treuhänder des Erblassers, der die Testamentsvollstreckung anordnet und sowohl Umfang und Aufgabenbereiche als auch die Person des Testamentsvollstreckers konkret festlegt.

  • Bei der sogenannten Abwicklungstestamentsvollstreckung hat der Testamentsvollstrecker lediglich die Aufgabe, den Nachlass in Besitz zu nehmen, zu verwalten und die konkreten Anordnungen des Erblassers umzusetzen, so z.B. Vermächtnisse zu erfüllen und den Nachlass an die Erben zu verteilen.
  • Bei der sogenannten Dauertestamentsvollstreckung - z.B. bei minderjährigen Erben - hat der Testamentsvollstrecker dem Nachlass für die vom Erblasser bestimmte Dauer für die Erben zu verwalten.

In unserer Anwaltskanzlei stehen Ihnen sowohl Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Gehlert als auch Frau Rechtsanwältin Dr. Simone Krieter als zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) zur Verfügung.

Wir beraten und unterstützen Sie beispielsweise:

  • bei der Ausarbeitung einer auf Ihre konkreten Bedürfnissen maßgeschneiderten Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Rahmen Ihrer letztwilligen Verfügung
  • durch kompetente und professionelle Übernahme einer Tätigkeit als Testamentsvollstrecker im Rahmen Ihrer letztwilligen Verfügung

Darüber hinaus stehen wir potentiellen Erben oder Vermächtnisnehmern bei der Geltendmachung von Rechten gegenüber einem bereits eingesetzten Testamentsvollstrecker mit Rat und Tat zur Seite.

Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, dann vereinbaren Sie bitte am besten gleich telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch in unserer Anwaltskanzlei.

Wenn Sie dabei als Verbraucher zu uns kommen, also nicht als Unternehmer, dann berechnen wir Ihnen für eine ca. einstündige Erstberatung maximal 190,-- € zzgl. MwSt.